Bildschirmarbeitsplatz

Für Personen mit einer Bildschirmtätigkeit sieht eine EU Richtlinie vor: „Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 4 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.“
https://www.arbeitsschutzgesetze.com/verordnungen/bildschirmarbeitsverordnung/

Die Brille sollte entspiegelt sein, um störende Lichteinflüsse und Blendungen auszuschalten.

Ab dem 40 -45. Lebensjahr sollte der Abstand zum Computer, meist 50 -60 cm , durch einen entsprechenden Nahzusatz ausgeglichen werden. Um weiterhin in der Nähe schreiben, den Computer bedienen und die Tür im Blick behalten zu können, ist die Anpassung einer Gleitsichtbrille sinnvoll.